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Projektbegleitung
Eine gutes Projektergebnis erfordert eine frühzeitige und kontinuierliche Begleitung
Genehmigungsverfahren
Neben der Erstellung eigener Fachbeiträge zum Arten- und Habitatschutz und anderen Themenfeldern des Natur- und Umweltschutzes übernehmen wir auch die kritische Durchsicht vorhandener Unterlagen. Dadurch lassen sich Fehler bereits bei der Antragstellung und im weiteren Genehmigungsverfahren vermeiden und Planungszeiten verkürzen. Wir haben im Blick, dass Fehlerquellen auf der Ebene der Sachverhaltsermittlungen, bei der Bewertung durch den Antragsteller und die Genehmigungsbehörde liegen können.
BEISPIELE:
Seit Ende der achtziger Jahre avifaunistische Gutachten, Fachbeiträge zum Arten- und Habitatschutz, Umweltverträglichkeitsstudien und Umweltberichte zu kommunalen und privaten Planungen.
Einwendungen
Einwender fühlen sich bei Planungs- und Genehmigungsverfahren vom Umfang der eingereichten Unterlagen, der Kürze der Fristen und der Fülle der berührten Fachfragen oftmals überfordert, eine Stellungnahme abzugeben, mit der auf die Ausgestaltung eines Vorhabens Einfluss genommen werden kann. Bei den in der Genehmigung vielfach besonders relevanten Fragen des gesetzlichen Arten- und Habitatschutzes können wir aufgrund langjähriger Erfahrungen bei der Auswertung derartiger Unterlagen Hilfestellung leisten. Bei Bedarf kann die Abfassung der Einwendung vollständig übernommen werden.
BEISPIELE:
Für Kommunen, Privatpersonen und Umweltverbände werden seit über 20 Jahren Einwendungen zu einer Vielzahl von Projekten wie Freizeitparks, Stallbauten, Freileitungen, Bebauungsplänen, Kraftwerken (Stade, Staudinger), Bodenabbauvorhaben, Windparks, Verkehrswege (z.B. A1, A14, A20, A98, B441, B474) und verschiedenen Großprojekten (Pumpspeicherwerk Atorf, Südschwarzwald) verfasst. Auf eine darüber hinaus gehende Liste wird an dieser Stelle verzichtet und auf die übrigen Beispiellisten verwiesen.
Darüber hinaus erfolgten Ausarbeitungen zu mehreren Beschwerdeverfahren an die EU-Kommission.
Gerichtliche Verfahren
Wird eine Genehmigung beklagt, bei der naturschutzfachliche Belange Gegenstand der Auseinandersetzung sind, ist in vielen Fällen fachgutachterliche Unterstützung unverzichtbar. Hier können wir aufgrund langjähriger Erfahrungen die erforderliche Zuarbeit übernehmen und bei Bedarf auch während mündlicher Verhandlungen unterstützend tätig werden.
BEISPIELE:
Seit 2002 bildet die fachgutachterliche Tätigkeit in verwaltungsgerichtlichen Verfahren einen Arbeitsschwerpunkt. Beispielhaft sind nachfolgend Zuarbeiten bei Großvorhaben vor Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht aufgeführt:
Straßen- und Schienenbauvorhaben
- A39, Abschnitt 7 (2019)
- B293, Rheinbrücke bei Karlsruhe (2018 – 2019)
- verschiedene Abschnitte der A14 in Sachsen-Anhalt und Brandenburg (2016 – 2019)
- Bahn-Ausbau Nürnberg-Ebensfeld (2014 – 2017)
- verschiedene Abschnitte der A20 in Niedersachsen und Schleswig-Holstein (2012 - 2019)
- B441, Ortsumfahrung Wunstorf (2011 – 2019)
- B1, Ortsumgehung Hameln (2010 – 2013)
- B173, Ortsumfahrung Freiberg (2010 – 2013)
- B474n, Ortsumfahrung Datteln (2009 – 2016)
- Verkehrszug „Waldschlösschenbrücke“, Dresden (2008 – 2011)
- verschiedene Abschnitte der A33 (2007 – 2012)
- B3, Ortsumgehung Celle (2005 - 2017)
- B173 (Nassanger, 2002)
Flughäfen
- 3. Start- und Landebahn Flughafen München (2011 – 2013)
- Flugplatz Oberpfaffenhofen (2008 – 2009)
- Start-/Landebahn des Verkehrslandeplatzes Speyer (2007-2009)
- 4. Landebahn zum Flughafen Frankfurt/Main (2007 – 2009)
- Ausbau Forschungsflughafen Braunschweig-Wolfsburg (2007)
- Ausbau Flughafen Lübeck (2005 – 2009)
- Ausbau Flughafen Hahn (2005)
Verschiedenes
- 380-kV-Freileitung Ganderkesee – St. Hülfe (2016 – 2017)
- Tagebau Garzweiler/Hambacher Forst (2013 – 2018)
- Tagebau Marta (2008 – 2010)
- Hochwasserrückhaltung Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen (2006 – 2016)
- Emssperrwerk (2004)
Vergleichsverfahren
Mitunter wächst erst im Rahmen eines Verfahrens die Erkenntnis, dass die Streitpunkte am einfachsten in einem Vergleich bewältigt werden können. Hier können wir aufgrund mehrjähriger Erfahrungen bei der Entwicklung von naturschutzverträglichen Lösungen mitwirken. Insbesondere für Umweltorganisationen kommt es darauf an, dass Vergleichslösungen eng an die bemängelten Umweltdefizite angelehnt sind, um den Eindruck der Käuflichkeit zu vermeiden.
BEISPIELE:
Seit 2013 Zuarbeit bei der Ausgestaltung naturschutzfachlicher Inhalte in Vergleichsverfahren zu
- Ca. 10 Stallvorhaben im Landkreis Osnabrück
- Verkehrsprojekte (A14 in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, B3 bei Celle)
- Windparkgenehmigungen (Landkreise Osnabrück, Leer, Emden).