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Leistungen

Wir stehen für gründliche Sachverhaltsermittlungen und differenzierte Bewertungen

Faunistische Erhebungen

Die zentrale Grundlage für eine fachlich und rechtlich belastbare Berücksichtigung des Naturschutzes in Planungsvorhaben ist eine gründliche Erfassung der Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten. Die erforderlichen Arbeiten nach den aktuellen methodischen Standards übernehmen wir selbst oder beziehen externen Sachverstand ein.

BEISPIELE:

Seit 1987 bis heute wurden etwa 80 weit überwiegend avifaunistische Erfassungen (Gastvogelzählungen; Brutvogelkartierungen nach den jeweils neuesten fachlichen Standards; Kurzerfassungen zu einer ersten Potenzialabschätzung) durchgeführt:

  • Brutvogelerfassungen zur Festlegung angepasster Abschaltauflagen („Adaptive Management“) für Windkraftanlagen (Bramsche – 2018, 2019)
  • Großflächige Gastvogelerfassungen (Meppen – 2014/15 und 2015/16; Timmel – 2017/2018)
  • Gemeindliche Bebauungspläne (Greetsiel – 2014, 2015, 2019; Hinte – 2018)
  • Raumnutzungsanalysen kollisionsgefährdeter Greifvögel (2013, 2016)
  • Projektbezogene Brutvogelkartierungen (Golfplatzplanungen Norderney - 2010; Campingplatzerweiterung Norden – 2016; Solarpark Engerhafe - 2017)
  • Großflächige Brut- und Gastvogelkartierungen zu kommunalen Flächennutzungsplanungen (Großheide – 2006/07; Dornum – 2007/08; Krummhörn – 2013; Stadt Norden – 2015; Nordstemmen – 2015/16; Hinte: - 201819: jeweils in Teams)
  • Monitoring niedersächsischer EU-Vogelschutzgebiete (Rheiderland – 1994; Tinner Dose – 1999; Dalum-Wietmarscher Moor - 2005)
  • Brutvogelkartierungen im Auftrag des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Dornum – 2006)
  • Gemeindeweite Übersichtskartierungen zum Landschaftsplan der Samtgemeinde Hage (1994)

Arten- und habitatschutzrechtliche Fachbeiträge

Die korrekte Abarbeitung des gesetzlichen Arten- und Habitatschutzes stellt eine wichtige Säule für rechtssichere Genehmigungen dar. Durch die kritische Würdigung einer Vielzahl solcher Fachgutachten in gerichtlichen Verfahren auf der einen Seite und die eigene Abfassung von Fachgutachten auf der anderen Seite verfügen wir über breite Erfahrungen.

BEISPIELE:

Analysen von Fachgutachten in gerichtlichen Verfahren zum

  • Arten- und Habitatschutz forstwirtschaftlicher Pläne zum Auwald Leipzig (2018, 2019)
  • Artenschutz bei Windparkplanungen: Beckedorf (2017, 2019, auch Gegenstand im Verfahren beim VG Hannover); Wangerland (2017 – 2019; auch Gegenstand im Verfahren beim VG Oldenburg); Jördenstorf (2015, 2016; auch Gegenstand im Verfahren beim VG Schwerin); Großkampenberg (2018; auch Gegenstand im Verfahren beim VG Trier)
  • Arten- und Habitatschutz zum Pumpspeicherwerk Atorf (2011, 2016)
  • Arten- und Habitatschutz zur Haldenerweiterung Zielitz (2019); Artenschutz zur Haldenerweiterung Hildesheim (2019; Gegenstand im gerichtlichen Verfahren beim VG Hannover)
  • Artenschutz zum Bodenabbau Steltenberg (2018; Gegenstand im gerichtlichen Verfahren); Bodenabbau Vierhöfen (2012, 2018); Kalksteinbruch Hehlen (2008, 2013, auch Gegenstand im gerichtlichen Verfahren; Arten- und Habitatschutz)
  • Arten- und Habitatschutz beim Bebauungsplan Lindenhof (2019); beim B-Plan „Obere Radschertstraße“ (2019)
  • Artenschutz beim Bebauungsplan „Am Kirschberg (2019); B-Plan 113 in Baesweiler (2019); B-Plan Visbeck (2015, 2019; auch Gegenstand im gerichtlichen Verfahren)
  • Weitere Beispiele siehe unter Gerichtsverfahren.

Eigene Fachbeiträge zum Artenschutz

  • Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet in Hinte (2018); für eine Biogasanlage Hoyershausen (2005)
  • Windanlagenplanungen Klein Escherde (2019); Glandorf-Bever (2019); Hinte (2015)
  • Eigene Artenschutzbeiträge im Zusammenhang mit der Planung z.B. von Windparks, Flächennutzungsplanungen, Gewerbegebieten, Regenrückhaltebecken (seit 2000).

Potenzialabschätzungen, Schwachstellenanalysen und Plausibilitätsprüfungen

Mit einer eigenen Literaturdatenbank und umfangreichen Literaturbeständen im Hintergrund bieten wir Recherchen, Potenzialabschätzungen und Plausibilitätsprüfungen zu Fragen der Naturschutz- und Genehmigungspraxis an.

BEISPIELE:

  • Defizitanalyse bei der Auswahl von EU-Vogelschutzgebieten in ausgewählten Bundesländern
  • Risikoabschätzung zu Windkraftanlagen für kollisionsgefährdete Arten (für das VG Hannover, verschiedene Projektierer und Genehmigungsbehörden, seit 2012)
  • Betroffenheit von Waldohreulen durch die Beseitigung eines traditionellen Schlafplatzes (Staatsanwaltschaft Marburg - 2013)
  • Ermittlung von Kollisionsrisiken für Vögel an Straßen (2017)

Beratung

Wir bieten im Vorfeld von Genehmigungs- oder Klageverfahren Beratungen zum Umgang mit naturschutzfachlichen Fragen an, wobei besonderer Wert darauf gelegt wird, auch rechtliche Aspekte in die Betrachtungen mit einzubeziehen.

Beratungen der „einen“ oder der „anderen“ Seite sind möglich, weil wir uns von der bestmöglichen Berücksichtigung von Naturschutzbelangen leiten lassen. Wir weisen auf zu prüfende rechtliche Grenzen und Möglichkeiten hin und benennen mögliche Chancen, Risiken und Nebenwirkungen.

BEISPIELE:

Eine eigene Liste mit Beispielen erübrigt sich. Es wird auf die Beispiellisten zu den übrigen Leistungen verwiesen, denn Beratungen sind elementarer Bestandteil der fachgutachterlichen Ausarbeitungen.

Schulungen

Auf Grundlage langjähriger Erfahrungen führen wir regelmäßig und zielgruppenspezifisch Schulungen und Fortbildungen zu Fragen des Arten- und Habitatschutzes durch und versetzen Teilnehmer damit in die Lage, entsprechende Problemlagen eigenständig zu beurteilen.

BEISPIELE:

  • Schulungen für Landkreise, Planungsbüros und Umweltverbände
  • Fortbildungen im Rahmen der Veranstaltungen des vhw seit 2005

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